Anleitung zum Steuer sparen 2019

7 www.arbeiterkammer.at Wenn Sie weniger als 12.000 Euro Einkommen im Kalenderjahr hatten, erhalten Sie den AVAB bzw. AEAB als Negativsteuer ausbezahlt. Voraussetzungen für den AVAB: 1 Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind. ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf die Familienbeihilfe 2 Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheira­ tet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebens­ gemeinschaft 3 Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners betrugen im Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro Voraussetzungen für den AEAB: 1 Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe 2 Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer aufrechten Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft Höhe des AVAB bzw. AEAB Dafür ist ausschlaggebend, wie viele Kinder Sie haben. Maßgeblich sind nur die Kinder, für die Sie oder Ihre Part­ nerin bzw. Ihr Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Der Absetzbetrag beträgt pro Kalenderjahr: ■■ Bei 1 Kind: 494 Euro ■■ Bei 2 Kindern: 669 Euro ■■ Für jedes weitere Kind: + 220 Euro So beantragen Sie den AVAB bzw. AEAB: 1 Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalender­ jahre 2 Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem Formular E 30 – dann wird der AVAB bzw. der AEAB automatisch jeden Monat anteilig berücksichtigt

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