Anleitung zum Steuer sparen 2019
9 www.arbeiterkammer.at 1 Topf-Sonderausgaben: ■■ Personenversicherungen wie freiwillige Krankenver sicherungen, Unfallversicherungen, Pensionsversiche rungen und Pflegeversicherungen ■■ Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum 31.Dezember 2015 die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abgeschlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben. Machen Sie keine Topf-Sonderausgaben geltend, wird automatisch ein Pauschale von 60 Euro pro Kalenderjahr bei Ihrer ANV berücksichtigt. Um über dieses Pauschale hinaus Topf-Sonderausgaben abzusetzen, müssen Sie über 240 Euro ausgegeben haben. Denn die Topf-Sonderausgaben wirken sich nur zu einem Viertel steuermindernd aus. Bitte tragen Sie die vollen Beträge, die Sie ausgegeben haben, unter den Punkten 9.1 und 9.2 im Formular ein. Zudem gibt es einen Höchstbetrag: Maximal 2.920 Euro pro Kalenderjahr werden bei Ihrer ANV berücksichtigt. Der Höchstbetrag verdoppelt sich auf 5.840 Euro pro Kalenderjahr, wenn: 1 Sie Anspruch auf den AVAB bzw. AEAB haben 2 Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, und Ihre Part nerin bzw. Ihr Partner höchstens 6.000 Euro verdient hat Bei einem Einkommen ab 36.400 Euro jährlich verrin gert sich die Auswirkung der Topf-Sonderausgaben. Ab 60.000 Euro können Sie über das Pauschale hinaus keine Topf-Sonderausgaben mehr geltend machen. 2 Sonderausgaben ohne Höchstbetrag: Ohne Höchstbetrag und ohne Anrechnung auf das Son derausgabenpauschale können Sie Folgendes absetzen: ■■ Pensionsversicherung: Beiträge zur freiwilligen Weiter- versicherung und Nachkauf von Schulzeiten – werden automatisch berücksichtigt ■■ Rentenzahlungen u. dauernde Lasten – eintragen unter 9.3 ■■ Steuerberatungskosten – eintragen unter 9.4
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