Steuer sparen 2019
8 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Sie haben verschiedene Einkunftsarten? Wenn Sie zusätzlich zu Ihren lohnsteuerpflichtigen Ein- künften noch andere Einkünfte (z. B. Werkvertrag) haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Einkommensteu- ererklärung (Papierformular E1 und E1a oder E1a-K) ist bis zum 30. April oder über FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres abzugeben. Näheres erfahren Sie im Kapitel 13. Voraussetzungen für eine verpflichtende Einkommensteuererklärung: Ihr Gesamteinkom- men beträgt mehr als 12.000 Euro und zumindest einer der folgenden Punkte trifft zu. ■■ Sie haben andere nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730 Euro erhalten ■■ Sie haben Kapitaleinkünfte von mehr als 22 Euro erhalten, für die keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde ■■ Sie haben steuerpflichtige Einkünfte aus einer privaten Grund- stücksveräußerung erzielt, für die noch keine Immobilienertrags- steuer entrichtet wurde Die Antragsveranlagung Erfüllen Sie keine dieser Voraussetzungen, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie die ANV abgeben oder nicht. In diesem Fall handelt es sich um die Antragsveranlagung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch die ANV über eine Steuergutschrift freuen. Trifft zum Beispiel einer der folgen- den Punkte auf Sie zu? Dann empfehlen wir Ihnen, eine ANV zu ma- chen: ■■ Sie haben Kinder ■■ Sie sind alleinverdienend oder alleinerziehend
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