Steuer sparen 2019
99 www.arbeiterkammer.at Wie versteuern Sie ausländische Einkünfte? Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage in der Onlinebroschüre „Steuern bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhält- nissen“ unter dem Downloadlink „Steuertipps für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse“. Österreichische Einkünfte und Wohnsitz im Ausland Sie beziehen in Österreich nichtselbstständige Einkünfte, haben aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich? Dann sind Sie hier nur beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet für Sie, dass lediglich Ihre österreichischen Einkünfte der österreichischen Einkom- menssteuer unterliegen. Sie sind nicht verpflichtet, die ANV zu machen. Tun Sie es freiwillig, müssen Sie Folgendes berücksichtigen: ■■ Für Ihre Steuerberechnung werden 9.000 Euro hinzugerechnet ■■ Nicht alle Absetzbeträge können berücksichtigt werden Antrag auf die unbeschränkte Steuerpflicht Um von Absetz- und Freibeträgen in vollem Umfang durch die ANV zu profitieren, können Sie einen Antrag auf die unbeschränkte Steuer- pflicht in Österreich stellen. In diesem Fall entfällt auch die Hinzurech- nung von 9.000 Euro für die Steuerberechnung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Staates besitzen oder einem Staat angehören, mit dem Österreich ein DBA hat, in dem ein Diskriminierungsverbot enthalten ist. Weiters muss einer der folgen- den Punkte auf Sie zutreffen: ■■ Mindestens 90 Prozent Ihrer Einkünfte unterliegen der österreichi- schen Einkommensteuer ■■ Ihre ausländischen Einkünfte betragen nicht mehr als 11.000 Euro im Kalenderjahr
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