Steuer sparen 2019

AK Infoservice So ermitteln Sie Ihr Einkommen Wenn Sie Ihre Jahressteuer selbst berechnen möchten, müssen Sie zuerst Ihr steuerpflichtiges Einkommen ermitteln. Dafür brauchen Sie den Jahreslohnzettel. Der Jahreslohnzettel ist die Zusammenfassung Ihrer während des Kalenderjahres erhaltenen Bezüge. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeit- geber muss diesen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Außerdem ist die Arbeitgeberseite dazu verpflichtet, auch Ihnen den Jahreslohnzettel auszuhändigen, wenn Sie ihn anfordern. Der Jahreslohnzettel ist in Kennzahlen gegliedert, an denen Sie sich orientieren können. Für die Berechnung Ihres steuerpflichtigen Einkommens be- nötigen Sie die Kennzahl 245 auf Ihrem Jahreslohnzettel. Haben Sie keinen Jahreslohnzettel, brauchen Sie Ihre monatlichen Lohnabrechnungen. Zählen Sie die darauf angegebenen monatlichen Steuerbemessungsgrundlagen zusammen. Das Ergebnis ist der Be- trag, den Sie am Jahreslohnzettel unter der Kennzahl 245 finden. Die Berechnung Ihres Einkommens: Kennzahl 245 des Jahreslohnzettels - Werbungskosten, mindestens das Pauschale von € 132,00 - Sonderausgaben, mindestens das Pauschale von € 60,00 - außergewöhnliche Belastungen*) - Kinderfreibetrag - Freibetrag für Opferausweis-Inhaberinnen bzw. -Inhaber = Ihr steuerpflichtiges Einkommen *) Außergewöhnliche Belastungen, die den Selbstbehalt übersteigen bzw., die ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen sind. Das steuerpflichtige Einkommen ist die jährliche Steuerbemessungs- grundlage. Das ist jener Betrag, von dem Ihre Lohnsteuer berechnet wird. 102 www.arbeiterkammer.at

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