Steuer sparen 2019

AK Infoservice ■■ Pensionseinkünfte unter 17.000 Euro jährlich: 400 Euro ■■ Pensionseinkünfte zwischen 17.000 Euro und 25.000 Euro: Der Ab- setzbetrag wird gleichmäßig von 400 Euro auf 0 Euro eingeschliffen ■■ Höhere Pensionseinkünfte: kein Pensionistenabsetzbetrag Die Einschleifregel beim Pensionistenabsetzbetrag: (€ 25.000,00 - Pensionseinkünfte) x 400 8.000 Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 764 Euro. Er steht Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen: 1 Sie beziehen Pensionseinkünfte, aber keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis 2 Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft 3 Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. -Partners liegen nicht über 2.200 Euro jährlich 4 Sie haben keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag Wie Sie in diesem Fall das Einkommen Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners ermitteln, lesen im Kapitel 2 unter „Entlastung für Alleinverdie- nende“. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Schema wie beim AVAB. Auch der Betrag des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages ist abhän- gig von der Höhe Ihrer Pensionseinkünfte: ■■ Pensionseinkünfte unter 19.930 Euro jährlich: 764 Euro ■■ Pensionseinkünfte zwischen 19.930 Euro und 25.000 Euro: Der Ab- setzbetrag wird gleichmäßig von 764 Euro auf 0 Euro eingeschliffen ■■ Höhere Pensionseinkünfte: kein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag 104 www.arbeiterkammer.at

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