Steuer sparen 2019
AK Infoservice Katharina Kraft ist Angestellte und Alleinverdienerin mit 2 Kin- dern im Alter von 13 und 15 Jahren. Für die beiden Kinder hat sie Anspruch auf die Familienbeihilfe. Ihr monatliches Brut- togehalt beträgt 2.544,39 Euro. Zusätzlich zu ihrem monatli- chen Gehalt erhält sie auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Schritt 1: Katharinas Jahressteuer Bemessungsgrundlage laut Jahreslohnzettel (KZ 245) 25.000,00 € - Werbungskostenpauschale 132,00 € - Sonderausgabenpauschale 60,00 € - Kinderfreibetrag für 2 Kinder 880,00 € Einkommen 23.928,00 € (23.928 – 18.000) x 35 % + 1750 = 3.824,80 € = Steuer vor Abzug der Absetzbeträge 3.824,80 € - Alleinverdienerabsetzbetrag 669,00 € - Verkehrsabsetzbetrag 400,00 € = Steuer nach Abzug der Absetzbeträge 2.755,80 € Schritt 2: Katharinas Steuer für die sonstigen Bezüge Sonstige Bezüge (KZ 220) 5.088,78 € - Sozialversicherung (KZ 225) 871,20 € = Summe 4.217,58 € (4.217,58 - 620) x 6% = 215,86 € = Steuer auf sonstige Bezüge 215,86 € Schritt 3: Katharinas Endergebnis Steuer nach Abzug der Absetzbeträge (Ergebnis Schritt 1) 2.755,80 € + Lohnsteuer für die sonstigen Bezüge 215,86 € = Einkommensteuer 2.971,66 € - anrechenbare Lohnsteuer 3.948,70 € = Lohnsteuergutschrift 977,04 € 108 www.arbeiterkammer.at
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