Steuer sparen 2019

AK Infoservice Beschwerde & Co Folgende Rechtsmittel stehen Ihnen unter anderem zur Verfügung: ■■ Beschwerde ■■ Bescheidaufhebung ■■ Wiederaufnahme ■■ Vorlageantrag ■■ Säumnisbeschwerde Ein Rechtsmittel ist ein Schreiben an das Finanzamt, das folgende Informationen enthalten muss: ■■ Der Bescheid, gegen den sich das Rechtsmittel richtet ■■ Eine Bezeichnung, um welches Rechtsmittel es sich handelt ■■ Eine Begründung, warum Sie den Bescheid anfechten ■■ Eine Erklärung, welche Änderung Sie beantragen Musterbriefe zu den verschiedenen Rechtsmitteln finden Sie auf www.arbeiterkammer.at in der Rubrik Service unter dem Menüpunkt Musterbriefe. Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid Sie sind der Meinung, dass Ihnen fälschlicherweise Freibeträge oder Absetzbeträge aus Ihrer ANV nicht anerkannt wurden? Dann können Sie gegen den betreffenden Einkommensteuerbescheid schriftlich eine Beschwerde einlegen. Für Beschwerden gibt es eine Frist: Ihr Brief muss innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids an das Finanz- amt abgeschickt werden, das den Bescheid erlassen hat. Die Beschwerde können Sie entweder postalisch oder über Finanz­ Online einbringen. Antrag auf Aussetzung der Einhebung Mit dem Einkommensteuerbescheid, gegen den Sie Beschwerde 110 www.arbeiterkammer.at

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