Steuer sparen 2019

Die Beschwerde gegen den Vorauszahlungsbescheid Unter bestimmten Umständen schreibt Ihnen das Finanzamt viertel- jährliche Steuervorauszahlungen vor: ■■ Sie haben 2 oder mehrere Dienstverhältnisse oder Pensionsbezüge gleichzeitig oder ■■ Sie haben ein Dienstverhältnis und ein zusätzliches Einkommen aus einem Werk- oder freien Dienstvertrag von über 730 Euro jährlich und ■■ die errechnete Vorauszahlung beträgt mehr als 300 Euro. Die Steuervorauszahlungen werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. Au- gust und 15. November fällig. Im Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr werden Ihnen die Vorauszahlungen in der festgesetzten Höhe angerechnet. Eines Ihrer Dienstverhältnisse ist weggefallen und deshalb sind die Vorauszahlungen nun zu hoch? In diesem Fall können Sie gegen den Vorauszahlungsbescheid Beschwerde einlegen. Ihre Beschwerde müssen Sie innerhalb eines Monats ab der Zustellung des Bescheids an das zuständige Finanzamt schicken. Herabsetzungsantrag Vorauszahlungsbescheid Ist die Beschwerdefrist bereits abgelaufen, können Sie bis zum 30. September mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt die Vorauszahlungen reduzieren lassen. Der Vorlageantrag Sind Sie der Meinung, die Antwort auf Ihre Beschwerde – die Be- schwerdevorentscheidung – ist nicht richtig, können Sie die Sachlage vom Bundesfinanzgericht prüfen lassen. Dazu stellen Sie beim Finanz- amt den Antrag, dass Ihre Beschwerde dem Gericht vorgelegt wird. Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung? 113 www.arbeiterkammer.at

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