Steuer sparen 2019

AK Infoservice Ihren Vorlageantrag müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung der Beschwerdevorentscheidung an das zustän­ dige Finanzamt schicken. Das Bundesfinanzgericht gibt Ihrer Beschwerde nicht Recht? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von 6 Wochen eine kostenpflichtige Revision beim Verwaltungs- oder Verfassungsgericht einbringen. Die Revision muss für Sie von einer Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei eingebracht werden. Die Säumnisbeschwerde Das Finanzamt muss über Ihre ANV oder Ihre Beschwerde innerhalb von 6 Monaten entscheiden. Erhalten Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort vom Finanzamt, können Sie eine Säumnisbeschwerde erhe- ben. Die Säumnisbeschwerde ist direkt an das Bundesfinanzgericht zu stellen. Aufgrund der Säumnisbeschwerde muss das Finanzamt dem Bundes­ finanzgericht mitteilen, warum es für die Bearbeitung so lange braucht. Eine Entscheidung über Ihren Antrag kann mit der Säumnis- beschwerde nicht erzwungen werden. Der Antrag auf Bescheidaufhebung Sie stellen nach Ablauf der Beschwerdefrist von einem Monat fest, dass der Bescheid nicht richtig ist? Zum Beispiel, weil der Kinderfrei- betrag nicht berücksichtigt wurde oder Ihnen ein Absetzbetrag nicht anerkannt wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Finanz- amt die Aufhebung des Bescheides zu beantragen. Für den Antrag auf Aufhebung haben Sie nach der Zustellung des Bescheids 12 Monate Zeit. 114 www.arbeiterkammer.at

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