Steuer sparen 2019
AK Infoservice Generell gilt: Zinsen werden erst ab einem Betrag von über 50 Euro eingefordert oder gutgeschrieben. Unter 50 Euro werden Zinsen nicht verrechnet. Stundungszinsen Haben Sie mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung oder eine Stundung Ih- rer Steuerschuld vereinbart, fallen Zinsen auf den überfälligen Betrag an. Beträgt Ihre Abgabenschuld maximal 750 Euro, werden Ihnen keine Stundungszinsen berechnet. Für Steuerschulden über 750 Euro fallen Zinsen an: aktuell 3,88 Prozent auf den Gesamtbetrag. (Stand November 2018) Anspruchszinsen Anspruchszinsen sind Nachforderungs- oder Gutschriftszinsen. Sie fallen an, wenn die Einkommensteuer für das Jahr 2018 erst nach dem 30. September 2019 festgesetzt wird. Dabei ist es unerheblich, ob diese Verzögerung von Ihnen oder dem Finanzamt verursacht wurde. Anspruchszinsen auf Steuernachzahlungen und Steuergut- schriften fallen für den Zeitraum ab dem 1. Oktober bis zur Erlassung des Bescheids an. Sie betragen 1,38 Prozent. (Stand November 2018) Anspruchszinsen können maximal für einen Zeitraum von 48 Monaten festgesetzt werden. Beschwerdezinsen Sie haben zu viel Einkommensteuer bezahlt, weil Ihrer Beschwerde später Recht gegeben und dadurch Ihre Abgabenschuld herabgesetzt wurde? In diesem Fall können Sie Beschwerdezinsen auf den Betrag bekommen, den Sie zu viel bezahlt haben. Beschwerdezinsen werden allerdings nicht automatisch festgesetzt, sondern nur, wenn Sie einen Antrag stellen. 116 www.arbeiterkammer.at
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