Steuer sparen 2019

Beschwerdezinsen fallen vom Zahlungseingang Ihrer Steuer bis zur Bekanntgabe der Beschwerdevorentscheidung an. Sie betragen 1,38 Prozent. (Stand November 2018) Aussetzungszinsen Haben Sie eine Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt und dabei einen Antrag auf „Aussetzung der Einhebung“ ge- stellt? Wurde dem Antrag stattgegeben, brauchen Sie die betreffenden Zahlungen vorerst nicht zu leisten. Solange das Verfahren läuft, fallen Aussetzungszinsen an. Allerdings müssen Sie diese nur dann bezah- len, wenn Ihre Beschwerde abgewiesen wird. Die Aussetzungszinsen betragen aktuell 1,38 Prozent. (Stand November 2018) Welche Rechtsmittel stehen Ihnen zur Verfügung? 117 www.arbeiterkammer.at

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