Steuer sparen 2019

AK Infoservice gilt, wenn Ihr Gewinn mehr als 730 Euro beträgt und Ihr gesamtes Jah- reseinkommen inklusive der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte die Grenze von 12.000 Euro nicht übersteigt. Auch wenn einer der beiden Fälle auf Sie zutrifft, kann es sein, dass Sie vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Einkommensteuer­ erklärung abzugeben. Dieser Aufforderung müssen Sie jedenfalls nachkommen. Die Besteuerung von Nebeneinkünften Gewinne aus einer Nebentätigkeit bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr sind steuerfrei. Zwischen 730 und 1.460 Euro jährlich greift eine Einschleifregel. Bei höheren Gewinnen ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Die Einschleifregelung zwischen 730 Euro und 1.460 Euro Liegt der Gewinn aus Ihrer Nebentätigkeit in diesem Bereich, ist nur das Doppelte des Betrags, der Ihren Gewinn von 730 Euro übersteigt, steuerpflichtig. (Gewinn – 730) x 2 Dieter Doppel arbeitet neben seiner Anstellung immer wieder als Kinderbetreuer auf Honorarbasis. Im Vorjahr hat er damit Nebeneinkünfte von 990 Euro erzielt. Von diesem Gewinn muss er 520 Euro versteuern. € 990,00 Gewinn – € 730,00 Jahresgrenze = € 260,00 x 2 = € 520,00 zu versteuernder Gewinn 120 www.arbeiterkammer.at

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