Steuer sparen 2019
Die Berechnung Ihres Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit Der Gewinn, den Sie aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielen, errechnet sich aus der Differenz zwischen Ihren Einnahmen und Ihren betrieblich bedingten Ausgaben. Die Betriebseinnahmen Zu den Betriebseinnahmen gehören alle Zahlungen, die Sie als Entloh- nung für Ihre Leistung bekommen. Bei einem freien Dienst- oder Werk- vertrag gelten darüber hinaus noch folgende Beträge als Einnahmen: ■■ Kostenersätze, die Sie von Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftrag- geber bekommen, z. B. für berufliche Fahrten ■■ Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, die von der Auftrag- geberseite einbehalten werden (gilt nur für freien Dienstvertrag) ■■ Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse, die von der Auftraggeberseite bezahlt werden (gilt nur für freien Dienstvertrag) Der Auftraggeberanteil zur Sozialversicherung zählt nicht zu Ihren Betriebseinnahmen. Die Betriebsausgaben Alle Ausgaben die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Nebentä- tigkeit stehen, gelten als Betriebsausgaben. Beispiele dafür sind: ■■ Die von Ihnen bezahlten oder einbehaltenen Beiträge zur Sozialver- sicherung ■■ Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, die von Ihrer Auftrag- geberin bzw. Ihrem Auftraggeber einbehalten wurden ■■ Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse, die von Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftraggeber bezahlt wurden ■■ Fahrtkosten ■■ Tages- und Nächtigungsgelder 121 www.arbeiterkammer.at Sie haben einen freien Dienst- oder Werkvertrag?
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=