Steuer sparen 2019
AK Infoservice ■■ Geschäftsessen: 50 Prozent der jeweiligen Kosten ■■ Telefonkosten ■■ Fachliteratur ■■ Arbeitsmittel, z. B. Computer, Geräte, Arbeitskleidung ■■ Büromaterial und Portokosten ■■ Weitergegebene Honorare ■■ Kosten von Aus- und Fortbildungen bzw. einer Umschulung ■■ Steuerberatungskosten Das Betriebsausgabenpauschale Statt Ihren tatsächlichen Betriebsausgaben können Sie auch das Be- triebsausgabenpauschale geltend machen. Die Höhe des Pauschales richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit: ■■ 6 Prozent (maximal 13.200 Euro) der Einnahmen bei einer unterrich- tenden, schriftstellerischen, wissenschaftlichen, vortragenden oder erzieherischen Tätigkeit und bei kaufmännischen oder technischen Beratungsleistungen ■■ 12 Prozent (maximal 26.400 Euro) der Einnahmen bei allen anderen Tätigkeiten Zusätzlich zum Pauschale können Sie noch folgende Kosten als Be- triebsausgaben absetzen: ■■ Waren und Halberzeugnisse ■■ Rohstoffe, Zutaten und Hilfsstoffe ■■ Löhne, inklusive der Lohnnebenkosten ■■ Weitergegebene Honorare ■■ Sozialversicherungsbeiträge ■■ Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse Sie können vom Pauschale zu den tatsächlichen Betriebs- ausgaben wechseln. Allerdings sind Sie nach Ihrem Wechsel mindestens für 5 Jahre daran gebunden. Der Gewinnfreibetrag Für die Gewinne aus Ihrer Nebentätigkeit bis 30.000 Euro können Sie den Gewinnfreibetrag geltend machen: Er reduziert Ihren zu ver 122 www.arbeiterkammer.at
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