Steuer sparen 2019

Honorarnoten Wenn Sie einer Auftraggeberin bzw. einem Auftraggeber Ihre erbrachte Leistung in Rechnung stellen, muss Ihre Honorarnote bestimmte Infor- mationen enthalten – je nachdem, wie hoch der Rechnungsbetrag ist. Honorarnoten bis 400 Euro 1 Ihr Name und Ihre Anschrift 2 Der Zeitraum, in dem Sie die Leistung erbracht haben 3 Der Rechnungsbetrag 4 Die Umsatzsteuer, die auf den Rechnungsbetrag entfällt, inklusive dem Steuersatz bzw. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung 5 Das Ausstellungsdatum 6 Die Art Ihrer Leistung Bei Honorarnoten über 400 Euro zusätzlich 7 Eine fortlaufende Rechnungsnummer 8 Name und Anschrift der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers 9 Ihre UID-Nummer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind 10 Weiters bei Rechnungen über 10.000 Euro: die UID-Nummer Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihres Auftraggebers AK Infoservice 124 www.arbeiterkammer.at

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=