Steuer sparen 2019

AK Infoservice Umsatzsteuer, Kleinunternehmer­ regelung und Vorsteuer Haben Sie einen Werkvertrag oder Freien Dienstvertrag, gelten Sie im Steuerrecht als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Abhängig von Ihrem Jahresumsatz müssen Sie grundsätzlich die Umsatzsteuer abführen. Die Umsatzsteuer Ab einem Jahresumsatz von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Sie müssen vierteljährlich bzw. monatlich Umsatzsteuer abführen, können dabei auch eine eventuell angefallene Vorsteuer abziehen. Zusätzlich müssen Sie einmal im Kalenderjahr eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Bleiben Sie unter der Grenze von 30.000 Euro, können Sie die Regelbesteuerung freiwillig wählen und dadurch vom Vorsteuerabzug profitieren. In diesem Fall müssen Sie Ihrer Vertragspartnerin bzw. Ihrem Vertragspartner aber auch die Umsatzsteuer verrechnen. Die Kleinunternehmerregelung Als Kleinunternehmerin bzw. Kleinunternehmer brauchen Sie Ihren Auftraggeberinnen bzw. Ihren Auftraggebern keine Umsatzsteuer zu verrechnen – und dementsprechend auch keine Umsatzsteuer ans Fi- nanzamt abzuführen. Allerdings können Sie dann auch keine Vorsteuer geltend machen. Die Kleinunternehmerregelung trifft auf Sie zu, wenn Sie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen: 1 Ihre Umsätze betragen weniger als 30.000 Euro (ohne Umsatz­ steuer) im Kalenderjahr 2 Sie haben keine Umsatzsteuer auf Ihren Honorarnoten ausgewiesen 126 www.arbeiterkammer.at

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