Steuer sparen 2019
AK Infoservice Wenden Sie die Vorsteuerpauschalierung an, können Sie Ihre tatsäch- lich bezahlte Vorsteuer nicht mehr abziehen – außer, die Vorsteuer von folgenden Betriebsausgaben: ■■ Abnutzbare Wirtschaftsgüter, die mehr als 1.100 Euro kosten ■■ Sonstige Leistungen für die Herstellung von abnutzbaren Wirt- schaftsgütern, wenn die Herstellung 1.100 Euro übersteigt ■■ Waren, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten sowie weitergegebene Honorare Nehmen Sie die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch, sind Sie für 2 Jahre daran gebunden. 128 www.arbeiterkammer.at
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