Steuer sparen 2019

136 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Die Arbeitgeberseite muss bis spätestens Ende Februar des Folgejahres den L 16 an das Finanzamt schicken. Wenn Sie einen FinanzOnline- Zugang haben, können Sie den L 16 auch über diesen Weg erhalten. Freibetrag Im Gegensatz zum Absetzbetrag verringert ein Freibetrag nicht die Steuer, die Sie zahlen müssen, sondern nur die Bemessungsgrundlage. Von der Bemessungsgrundlage wird die tatsächliche Höhe der Steuer errechnet. Daher wirkt sich der Freibetrag je nach Einkommenshöhe unterschiedlich stark aus. Zu den Freibeträgen gehören Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen. Liegt Ihr Einkommen unter der Steuergrenze, wirken sich Freibeträge überhaupt nicht aus. Gehalt oder Lohn Beide Wörter bezeichnen das Entgelt, mit dem Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit entlohnt werden. Die Bezeich- nung hat keine steuerrechtliche Relevanz. Kind im Steuerrecht – wichtige Voraussetzungen ■■ Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für dieses Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe, oder ■■ Ihnen steht für dieses Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) zu Partnerschaft im Steuerrecht – folgende Partnerschaften werden im Steuerrecht berücksichtigt ■■ Die Ehe ■■ Die eingetragene Partnerschaft ■■ Die Lebensgemeinschaft, wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und mindestens ein Kind im steuerrechtlichen Sinn haben Sonderausgaben Sonderausgaben sind Ausgaben, die dem privaten Bereich zuge­ schrieben werden. Diese im Einkommensteuergesetz vollständig aufgezählten Ausgaben werden vom Staat aber ausdrücklich gefördert

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