Steuer sparen 2019

145 www.arbeiterkammer.at Anhang L 1, Seite 2, Version vom 07.09.2018 L 1-2018 4. Inländische Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen 4.1 Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2018 Hinweis: Sofern keine Bezüge vorhanden sind, bitte den Wert 0 (Null) eintragen. Die Beilage eines Lohnzettels ist nicht erforderlich. Sollten Sie mehrere Pensionen bezogen haben, die bereits gemeinsam lohnversteuert worden sind, ist für diese gemeinsam ver- steuerten Pensionen eine einzige pensionsauszahlende Stelle anzugeben. Folgende Bezüge zählen nicht zur „Anzahl der gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen‟: Krankengeld, Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Pflege- karenzgeld, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld u. ä., Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse. 4.2 Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen (z.B. UNO, UNIDO) 725 Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug verwenden Sie bitte die Beilage L 1i. 5. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag 5.1 Alleinverdienerabsetzbetrag wird beantragt und ich erkläre, dass meine Partnerin/mein Partner diesen nicht in Anspruch nimmt. 5.2 Alleinerzieherabsetzbetrag wird beantragt. Hinweis zu Punkt 5.1 und 5.2: Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind laut Punkt 5.3 erforderlich 5.3 Anzahl der Kinder , für die ich oder meine Partnerin/mein Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe/hat. Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern verwenden Sie bitte für jedes Kind eine eigene Beilage L 1k . 6. Höhe der Einkünfte von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner Bitte nur ankreuzen, wenn nicht bereits Punkt 5.1 (Alleinverdienerabsetzbetrag) angekreuzt wurde. Ich erkläre, dass die jährlichen Einkünfte meiner Ehepartnerin/meines Ehepartners oder meiner eingetragenen Partnerin/meines eingetragenen Partners 6.000 Euro nicht überschritten haben [In diesem Fall stehen der Erhöhungsbetrag für Topfsonderausgaben (9.1, 9.2), ein geringerer Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen (Formular L 1ab) und behinderungsbedingte Aufwen- dungen der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners (Formular L 1ab) zu]. 7. Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag Ich beanspruche den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag. (Voraussetzungen: Eigene Pensionseinkünfte nicht mehr als 25.000 Euro, kein Anspruch auf Absetzbeträge gemäß Punkt 5, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend - Einkünfte der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners nicht mehr als 2.200 Euro jährlich). 8. Mehrkindzuschlag Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag für 2019 , da für 2018 zumindest zeitweise Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder bezogen wurde und das Haushaltseinkommen 55.000 Euro nicht überstiegen hat. Wenn Sie mehr als 6 Monate in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, ist auch das Einkommen der (Ehe)Partnerin/des (Ehe)Partners bei der Berechnung der Grenze von 55.000 Euro zu berücksichtigen. 9. Sonderausgaben (je Kennzahl bitte nur den Gesamtjahresbetrag in Euro und Cent anführen) Beachten Sie bitte: • Verpflichtende Beiträge an eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft , • Spenden an begünstigte Empfänger und • Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Ver- sicherungszeiten werden nur mehr auf Grund einer elektronischen Datenübermittlung berücksichtigt, wenn sie an eine inländische Organisation geleistet wurden. Voraussetzung für die Datenübermittlung ist, dass Sie der Organisation Ihren Vor- und Familien- oder Nachnamen und Ihr Geburtsdatum bekannt gegeben haben. Ohne diese Datenbekanntgabe können die Beträge steuerlich nicht berück- sichtigt werden. Die für Sie übermittelten Beträge werden automatisch in Ihre (ArbeitnehmerInnen)Veranlagung übernommen . Sie müssen daher keine Eintragungen mehr vornehmen. Die Beträge werden in Ihrem Bescheid und in FinanzOnline ausgewiesen. Falls von Ihnen bezahlte Beträge durch einen Fehler des Zahlungsempfängers (zB begünstigter Spendenempfänger, Religions- gesellschaft) unrichtig oder nicht übermittelt wurden, wenden Sie sich zur Klärung bitte direkt an den Zahlungsempfänger. Die Richtigstellung erfolgt durch eine Korrekturübermittlung bzw. durch eine nachgeholte Übermittlung. Für eine von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung oder die Berücksichtigung von Sonderausgaben an ausländische Organisationen verwenden Sie die Beilage L 1d . 9.1 Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebens- versicherung,HinterbliebenenversorgungundSterbekassen),Pensionskassenbeiträge, freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung Nur mehr bis 2020 absetzbar, falls Vertrag/Antrag vor dem 01.01.2016 abgeschlossen/gestellt. 455 9.2 Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden Nur mehr bis 2020 absetzbar, wenn Maßnahme vor 01.01.2016 begonnen. 456 9.3 Renten oder dauernde Lasten 280 9.4 Steuerberatungskosten 460 L1-2018

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