Steuer sparen 2019
146 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice L 1, Seite 3, Version vom 07.09.2018 4) Falls vom Arbeitgeber bereits in richtiger Höhe berücksichtigt, ist hier keine Eintragung vorzunehmen. Andernfalls ist der Gesamtbetrag einzutragen. 5) NurArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,die imAuftrageinerausländischenArbeitgeberin/einesausländischenArbeitgebers inÖsterreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer österreichischen Arbeitgeberin/einem österreichischen Arbeitgeber befristet beschäftigt werden. Betreffend Details siehe Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungkosten. 6) Kurzbezeichnung der Berufsgruppe 7) Von Arbeitgeberin/Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze (ausgenommen Kostenersätze an Expatriates betreffend Reisekosten iSd § 26 Z 4 EStG 1988). Ab 2018 sind auch bei Vertreterinnen/Vertretern Kostenersätze hier anzugeben. L 1-2018 10.3 Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Inter- essensvertretungen - tatsächlich zustehender Jahresbetrag - ausgenommen Betriebsratsumlage. Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/ Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt. 4) 717 10.4 Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage 274 Hier sind weitere Werbungskosten einzutragen. Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier Ersätze oder Vergütungen an. Betragen die Werbungskosten weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich. 10.5 Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. Koch, Verkäuferin; nicht ausreichend ist Angestellte, Arbeiter) 10.6 Arbeitsmittel (bei Anschaffungen über 400 Euro nur AfA) 719 10.7 Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen etc.) 720 10.8 Beruflich veranlasste Reisekosten ( ohne Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte und Familienheimfahrten) 721 10.9 Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten 722 10.10 Kosten für Familienheimfahrten 300 10.11 Kosten für doppelte Haushaltsführung 723 10.12 Sonstige Werbungskosten, die nicht unter 10.6 bis 10.11 fallen (z.B. Betriebsratsumlage) 724 10.13 Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie bitte ein: A: Artist/innen FM: Forstarbeiter/innen mit Motorsäge V: Vertreter/innen 7) B: Bühnenangehörige, Filmschauspieler/innen FO: Forstarbeiter/innen ohne Motorsäge, P: Mitglieder einer Stadt-, F: Fernsehschaffende Förster/innen, Berufsjäger/innen im Revierdienst Gemeinde- oder J: Journalist/innen HA: Hausbesorger/innen, soweit sie dem Ortsvertretung M: Musiker/innen Hausbesorgergesetz unterliegen E: Expatriates im Sinne HE: Heimarbeiter/innen § 1 Z 11 der Verordnung 4),5) Beruf 6) Zeiträume der Tätigkeiten: Beginn - Ende Kostenersätze 7) T T M M bis T T M M T T M M bis T T M M 11. Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen verwenden Sie bitte die Beilage L 1ab . Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen für Kinder verwenden Sie bitte die Beilage(n) L 1k . 10. Werbungskosten (ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro), Pendlerpauschale/-euro (Die Kennzahlen 718 und 916 sind gemeinsam auszufüllen) Erläuterungen zum Pendlerpauschale/-euro und zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag finden Sie im Steuerbuch 2019. 10.1 Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Jahresbetrag Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeit- geber in richtiger Höhe berücksichtigt. Berechnung laut Pendlerrechner unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ 718 10.2 Pendlereuro (Absetzbetrag) - tatsächlich zustehender Jahresbetrag Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt. Der Pendlereuro beträgt 2 Euro pro km des einfachen Arbeitsweges für das Kalenderjahr und ist aus dem Pendlerrechner ersichtlich. Berechnung laut Pendlerrechner unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ 916 L1-2018
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