Steuer sparen 2019

147 www.arbeiterkammer.at Anhang L 1, Seite 4, Version vom 07.09.2018 L 1-2018 Datum, Unterschrift Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer) Bitte schließen Sie dieser Erklärung auch die in Ihrem Fall erforderlichen Erklärungsbeilagen an: Anzahl der Beilagen L 1k (zur Berücksichtigung von Kindern) Beilage L 1i (z.B. grenzüberschreitende Sachverhalte) Beilage L 1ab (Außergewöhnliche Belastungen) Beilage L 1d (zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben) 12. Ich besitze auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und/oder eine Amtsbescheinigung. 13. Bankverbindung (Wenn dem Finanzamt Ihre Bankverbindung bekannt ist, erfolgt die Überweisung des Guthabens automatisch auf dieses Konto, sofern kein Abgabenrückstand besteht.) 13.1 IBAN (nurauszufüllen,wennSieIhremFinanzamtnoch KEINEBankdatenbekanntgegeben haben,odersichdiese geändert haben) 13.2 BIC [nur auszufüllen, wenn IBAN nicht mit AT beginnt und die Empfängerbank nicht am einheitlichen Euro - Zahlungsverkehrsraum (SEPA) teilnimmt] Hinweis: Sie finden diese Codes (IBAN, BIC) auf Ihrem Kontoauszug und Ihrer Bankomatkarte. 13.3 Ich beantrage die Barauszahlung ( Beachten Sie bitte: Geldbeträge sind ausschließlich persönlich bei der Post zu beheben) 14. Freibetragsbescheid 14.1 Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid. 14.2 Ich beantrage einen niedrigeren Freibetragsbescheid in Höhe von jährlich 449 Hinweis zum zwischenstaatlichen Informationsaustausch: Basierend auf internationalen Vereinbarungen erhält die österreichische Finanzverwaltung betreffend in Österreich ansässigen Personen Informationen zu ausländischen Einkünften bzw. über ausländisches Vermögen und übermittelt Informationen betreffend im Ausland ansässigen Personen zu österreichischen Einkünften bzw. in Bezug auf Vermögensteile in Österreich an die ausländischen Finanzverwaltungen. Informationen zur richtigen und vollständigen Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse in der Steuererklärung entnehmen Sie bitte der BMF-Homepage bzw. dem bei den Finanzämtern aufliegenden Informationsmaterial. Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig (bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Diese Erklärung können Sie auch papierlos über www.bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen. FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie benötigen dafür keine spezielle Software. WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege , da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektronischer Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. L1-2018

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