Steuer sparen 2019
13 www.arbeiterkammer.at Teilung des Familienbonus Sie können sich den Familienbonus auch mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner teilen. Dann kann jeder von Ihnen 62,50 Euro bzw. 20,84 Euro pro Monat und Kind steuerlich geltend machen. Die jährliche Steuerersparnis für jeden Elternteil: 750 Euro bzw. 250 Euro pro Jahr und Kind Unterhaltszahlende und Familienbonus Auch als unterhaltszahlender Elternteil steht Ihnen der Familienbonus zu. Und zwar für jeden Monat, für den Sie Anspruch auf den Unter- haltsabsetzbetrag haben. Zwischen Ihnen und Ihrer getrennt lebenden Partnerin bzw. Ihrem ge- trennt lebenden Partner gibt es keine Einigung? Dann erhalten Sie beide jeweils die Hälfte. Bei einer Einigung kann auch ein Elternteil den vollen Familienbonus geltend machen. Wenn Ihre Kinder nicht in Österreich leben Für Kinder, die in der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz leben, steht Ihnen der Familienbonus zu (EWR: EU mit Island, Liechtenstein, Norwegen). Für Kinder in Drittstaaten gibt es allerdings keinen Famili- enbonus. So können Sie den Familienbonus beantragen Folgende 2 Möglichkeiten gibt es: 1 Rückwirkend im Rahmen der ANV (ab 2020) Für das abgelaufene Kalenderjahr können Sie den Familienbonus nachträglich im Rahmen der ANV beantragen. 2 Laufend über die Lohnverrechnung (ab 2019) Während des aktuellen Jahres können Sie den Familienbonus mit dem Formular E 30 auch schon laufend bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber berücksichtigen lassen. In diesem Fall wird der Familienbonus automatisch jeden Monat von Ihrer Lohnsteuer abgezogen. Wurde der Familienbonus im Zuge der Lohnverrechnung unrichtig berücksichtigt, muss eine Korrektur im Rahmen einer Pflichtveranla- gung erfolgen. ANV: Was ist wichtig?
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