Steuer sparen 2019
148 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Steuerformular L 1k L1k-2018 BITTE DIESES GRAUE FELD NICHT BESCHRIFTEN L 1k, Seite 1, Version vom 19.07.2018 L 1k-2018 Bundesministerium für Finanzen – 12/2018 (Aufl. 2018) Beilage L 1k für 2018 zum Formular L 1 oder E 1 zur Berücksichtigung Bitte für jedes Kind eine eigene Beilage L 1k ausfüllen. Steuerliche Informationen finden Sie im Steuerbuch 2019 (www.bmf.gv.at , Publikationen) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in BLOCKSCHRIFT und verwenden Sie ausschließlich schwarze oder blaue Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell nicht lesbar sind. Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen! An das Finanzamt Eingangsvermerk • eines Kinderfreibetrages (Punkt 3), • eines Unterhaltsabsetzbetrages (Punkt 4), • einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder (Punkt 5) • oder zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung (Punkt 6). 2018 1) Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an. 2) Muss nur ausgefüllt werden, wenn diese Beilage zum Formular E 1 abgegeben wird. 3) Ein Kind im steuerlichen Sinn ist ein Kind, für das Sie oder Ihre Partnerin/Ihr Partner im Veranlagungsjahr mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen haben/hat oder für welches Ihnen mindestens für sieben Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (§ 106 Abs. 2 EStG 1988). 4) Der Kinderfreibetrag beträgt 440 Euro , wenn er für das Kind nur von der Antragstellerin/dem Antragsteller geltend gemacht wird (somit nicht auch von der Partnerin/vom Partner) und für dasselbe Kind keiner unterhaltspflichtigen Person ein Kinderfrei- betrag in Höhe von 300 Euro zusteht. Der Kinderfreibetrag beträgt 300 Euro , wenn er für dasselbe Kind auch von der Partnerin/vom Partner der Antragstellerin/des Antragstellers geltend gemacht wird oder wenn für dasselbe Kind einer unterhaltspflichtigen Person ein Kinderfreibetrag in Höhe von 300 Euro zusteht. 1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller 2. Angaben zum Kind 3) 3. Kinderfreibetrag 4) 2.1 FAMILIEN- oder NACHNAME (BLOCKSCHRIFT) 2.2 VORNAME (BLOCKSCHRIFT) 2.5 Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte, wenn keine Versicherungsnummer vorhanden ist 3.1 Kinderfreibetrag für ein haushaltszugehöriges Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) 440 Euro 300 Euro 300 Euro 3.2 Kinderfreibetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind (§ 106 Abs. 2 EStG 1988) T T M M J J J J 4.1 Unterhaltsabsetzbetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das ich den gesetzlichen Unterhalt (Alimente) in folgendem Zeitraum geleistet habe Zeitraum der Unterhaltsleistungen 2018 2018 4.2 Summe der Unterhaltsleistungen für ein Kind, das sich ständig im Ausland (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) aufhält und für das kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht bis bis Beginn Beginn Ende Ende M M M M M M M M 4. Unterhaltsleistungen 1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) 2.3 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) 2.4 Geburtsdatum (Wenn keine SV-Num- mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen) 1.3 Geburtsdatum (Wenn keine SV-Num- mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen) T T M M J J J J 1.2 Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer 2) Datenschutzerklärung auf www.bmf.gv.at/datenschutz oder auf Papier in allen Finanz- und Zolldienststellen www.bmf.gv.at
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