Steuer sparen 2019

152 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Steuerformular L 1i L1i-2018 BITTE DIESES GRAUE FELD NICHT BESCHRIFTEN Beilage L 1i für 2018 zum Formular L 1 oder E 1 • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug • Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien • Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4) Beachten Sie bitte: Diese Beilage darf einer Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige (Formular E 7) nicht ange- schlossen werden. Wenn Sie als beschränkt Steuerpflichtige/r nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, füllen Sie bitte die Formulare L 1 und L 1i aus. Bei Bezug von anderen Einkünften verwenden Sie bitte das Formular E 7. Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen. Steuerliche Informationen finden Sie im Steuerbuch 2019 (www.bmf.gv.at , Publikationen) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Dieses Formular wird maschinell gelesen, schreiben Sie daher in BLOCKSCHRIFT und verwenden Sie ausschließlich schwarze oder blaue Farbe. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Geben Sie nur Originalformulare ab, da Kopien maschinell nicht lesbar sind. Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können ebenfalls maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen . An das Finanzamt Eingangsvermerk L 1i, Seite 1, Version vom 10.09.2018 Bundesministerium für Finanzen - 12/2018 (Aufl. 2018) L 1i-2018 Zutreffendes bitte ankreuzen! 2018 1) Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an. 2) Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden. 3) Einkünfte mit Sonderzahlungen müssen in einem Lohnausweis (Formular L 17) ausgewiesen werden. Einkünfte die einem Progressionsvorbehalt unterliegen sind nicht hier, sondern nur in Kennzahl 453 einzutragen. 1. Angaben zur Person 1.4 Ich hatte im Jahr 2018 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war 1.4.1 Grenzgänger im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 4 lit g 1.4.2 bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger 1.4.3 bei einer in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde oder internationalen Organisation (z.B. UNIDO) beschäftigt (sur-place-Personal) 1.4.4 Bezieherin/Bezieher einer ausländischen Pension 1.4.5 Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (zB Bonusmeilen) 1.4.6 in einem Land tätig, für welches das Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmethode vorsieht 1.5 Ich hatte im Jahr 2018 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war 1.5.1 bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber (mit Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt (z.B. als Tagespendler/in, Saisonarbeiter/in, etc.) 1.5.2 Bezieherin/Bezieher einer österreichischen Pension 1.5.3 bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt [Für Bezüge im Sinne der Punkte 1.5.1 und 1.5.2 wird von der Arbeitgeberin/dem Arbeit- geber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle dem Finanzamt ein Lohnzettel (L 16) übermittelt.] 1.5.4 Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (Bonusmeilen, Provisionen etc.) Hinweis: Dieser Punkt ist nur auszufüllen, wenn diese Beilage mit einem Formular L 1 abgegeben wird. Beachten Sie bitte auch die Punkte 5. und 6. 2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 2.1 Einkünfte OHNE Lohnausweis (kein Formular L 17 vorhanden) 2.1.1 Einkünfte (Einnahmen abzügl. Werbungskosten) 3) 2.1.1.1 Ich erkläre, dass die Kennzahl 359 ausschließlich Pensionsbezüge enthält. 359 377 2.1.2 Anzurechnende ausländische Steuer für Einkünfte gemäß Kennzahl 359 1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1) 1.3 Geburtsdatum (Wenn keine SV-Num- mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen) T T M M J J J J 1.2 Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer 2) Datenschutzerklärung auf www.bmf.gv.at/datenschutz oder auf Papier in allen Finanz- und Zolldienststellen www.bmf.gv.at

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=