Steuer sparen 2019

153 www.arbeiterkammer.at Anhang L 1i, Seite 2, Version vom 10.09.2018 Anzahl der Lohnausweise/Lohnbescheinigungen (Formular L 17) über meine Bezüge gemäß Pkt. 1.4.1 bis 1.4.5, 1.5.3 oder 1.5.4. Schließen Sie bitte die Lohnausweise/Lohnbescheinigungen nur dann an, wenn diese von der 2.2.1 auszahlenden Stelle nicht elektronisch übermittelt werden! (Wenn zutreffend, Anzahl bitte unbedingt angeben!) 3. Entlastung von der Auslandssteuer durch die ausländische Steuerverwaltung 4. Progressionsvorbehalt 5. Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht (§ 102 Abs. 1 Z 3) Hinweis: Die Antragsveranlagung wird nur dann durchgeführt, wenn das entsprechende Kästchen angekreuzt ist. 5.1 Ich beantrage die Veranlagung für meine nichtselbständigen Bezüge aus der Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1, von denen Lohnsteuer in Höhe von 20% einbehalten wurde. 4.1 Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (einschließlich Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld, Kindergeld etc.), nach Abzug allfälliger Werbungskosten (Kennzahl 493 ) Hinweis: Die Kennzahl 493 ist jedenfalls auszufüllen. 6) 4.2 Bei Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (Kennzahl 453 ) wurden Wer- bungskosten berücksichtigt in Höhe von [gegebenenfalls den Wert 0 (Null) ein- tragen]. 5) 4.3 Die Kennzahl 453 enthält ausländische Pensionseinkünfte in Höhe von 3.1 Ist gesetzlich nicht möglich. 3.2 Habe ich bereits erhalten in Höhe von, oder 3.3 habe ich beantragt, aber noch nicht erhalten und wird voraussichtlich betragen: 775 544 453 493 791 2.3 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die ein Lohnzettel (Lohnzettelart 24) übermittelt wurde Land 4) Werbungskosten 5) Anzurechnende ausländische Steuer 6. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4) 6.1 Ich hatte im Jahr 2018 in Österreich weder einen Wohnsitz noch meinen gewöhnlichen Aufenthalt 6.2 Ich beantrage gemäß § 1 Abs. 4, im Jahr 2018 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden und verfüge über die notwendige Bescheinigung meines Ansässigkeitsstaates (Formular E 9) bzw. weiterer Staaten, in denen ich Einkünfte erzielt habe (zB Bestätigung der Steuerbehörde eines anderen Staates bzw. des Arbeitgebers) 6.3 Einkünfte im Ansässigkeitsstaat im Jahr 2018 [Summe (1) im Formular E 9] 6.4 Weitere Auslandseinkünfte aus anderen Staaten, sofern diese nicht in der Bescheinigung des Ansässigkeitsstaates enthalten sind. 6.5 Einkünfte meines (Ehe)Partners im Jahr 2018 (z.B. laut Formular E 9) Nur maßgeblich für den Alleinverdienerabsetzbetrag, Topfsonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Ansässigkeitsstaat im Jahr 2018 4) Staatsangehörigkeit 4) 4) Bitte geben Sie hier das internationale Kfz-Kennzeichen an. 5) Achtung: Diese Werbungskosten dürfen nicht auch im Formular L 1 bzw. Formular E 1 berücksichtigt werden. 6) Diese Einkünfte dürfen weder in der Kennzahl 359 , noch im Lohnausweis (Formular L 17) enthalten sein. Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer) Datum, Unterschrift Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig (bitte Pflichtfelder beachten!) gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege , da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über www.bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen. FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software. 5.2 Ich beantrage die Veranlagung für andere nichtselbständige Bezüge. L 1i-2018 2.2.2 Werbungskosten betreffend Auslandseinkünfte, die im Formular L 17 nicht berücksichtigt wurden 5) 2.2 Einkünfte, für die ein Lohnausweis (Formular L 17) vorliegt 1i-2018

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