Steuer sparen 2019

14 www.arbeiterkammer.at Kindermehrbetrag Sie haben Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetz- betrag – aber bei Ihnen fällt nur eine Lohnsteuer von weniger als 250 Euro pro Jahr an? Dann erhalten Sie statt des Familienbonus den Kindermehrbetrag von bis zu 250 Euro pro Jahr. Diesen können Sie nur im Nachhinein im Rahmen der ANV geltend machen. Anpassung von Steuerbegünstigungen für Kinder, die nicht in Österreich leben Kinder, die ständig in einem anderen Mitgliedsstaat der EU bzw. des EWR oder in der Schweiz leben, erhalten ab 2019 folgende Beträge an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst: ■■ Familienbonus ■■ Alleinverdienerabsetzbetrag ■■ Alleinerzieherabsetzbetrag ■■ Unterhaltsabsetzbetrag ■■ Kindermehrbetrag AK Infoservice

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