Steuer sparen 2019

16 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Entlastungen für Familien mit Kindern Eltern stehen Steuererleichterungen zu. Für die ANV brauchen Sie zu- sätzlich zum Formular L 1 für jedes Kind ein Formular L 1k. Der Kinderfreibetrag Für jedes Kind, für das Ihnen oder Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag in Höhe von 440 Euro jährlich. Sie können sich den Kinderfreibetrag auch mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner teilen. Dann sind es für Sie beide jeweils 300 Euro pro Kind. Die Aufteilung des Kinderfreibetrags in einer Partnerschaft ist nur dann sinnvoll, wenn Sie beide jeweils ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 11.000 Euro im Jahr haben. Getrennt lebende Eltern Erhalten Sie für Ihr Kind, das bei Ihnen im Haushalt lebt, Unterhalts- zahlungen? Dann können Sie den Kinderfreibetrag nur in Höhe von 300 Euro beantragen. Als unterhaltszahlender Elternteil steht Ihnen der Kinderfreibetrag ebenfalls in Höhe von 300 Euro zu. Voraussetzung ist, dass Ihnen auch der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr zusteht. Ist das nicht der Fall, dann kann jene Person, die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat – oder deren Partnerin bzw. Partner – den Kinderfreibetrag von 440 Euro geltend machen. Ebenso ist es möglich, dass beide den Kinderfreibetrag von jeweils 300 Euro beantragen. Der Mehrkindzuschlag Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, für das Ihnen die Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den Mehrkindzuschlag von 20 Euro pro Monat. Vorausgesetzt, Ihr Familieneinkommen hat im vergangenen Kalenderjahr weniger als 55.000 Euro betragen.

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