Steuer sparen 2019
19 www.arbeiterkammer.at Höhe des AVAB Wie hoch Ihr AVAB ist, richtet sich danach, wie viele Kinder Sie haben. Maßgeblich sind nur die Kinder, für die Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbei- hilfe haben. Der Absetzbetrag beträgt pro Kalenderjahr: ■■ Bei 1 Kind: 494 Euro ■■ Bei 2 Kindern: 669 Euro ■■ Für jedes weitere Kind: + 220 Euro Sie haben 2 Möglichkeiten, den AVAB zu beantragen 1 Mit der ANV im Nachhinein für vergangene Kalenderjahre 2 Bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber mit dem Formular E 30 während des aktuellen Kalenderjahres – dann wird der AVAB automatisch jeden Monat anteilig von Ihrer Lohnsteuer abgezogen Lassen Sie den AVAB bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ih- rem Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigen, müssen Sie ihn bei der ANV im Nach- hinein noch einmal beantragen. Tun Sie das nicht, nimmt das Finanzamt an, dass Ihnen der AVAB im betreffenden Kalenderjahr nicht zugestanden ist. Der berücksichtigte AVAB wird wieder zurückgefordert. Liegen Sie mit Ihrem Einkommen unter der jährlichen Steuer- grenze, bekommen Sie durch Ihre ANV den AVAB als Negativ- steuer ausbezahlt (siehe Kapitel 1). Entlastung für Alleinerziehende Sie leben mit Ihren Kindern alleine? Dann steht Ihnen der Alleinerzie- herabsetzbetrag (AEAB) zu. Dieser Betrag wird Ihnen pro Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbei- hilfe haben, von Ihrer Steuer abgezogen. Welche Begünstigungen haben Eltern?
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