Steuer sparen 2019

22 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Regelbedarfssätze 2018 nach Alter des Kindes ■■ Bis 3 Jahre: 204 Euro ■■ Bis 6 Jahre: 262 Euro ■■ Bis 10 Jahre: 337 Euro ■■ Bis 15 Jahre: 385 Euro ■■ Bis 19 Jahre: 454 Euro ■■ Bis 25 Jahre: 569 Euro Den UHAB können Sie nur für die Monate geltend machen, für die Sie nachweislich Unterhaltszahlungen geleistet haben. Zahlen Sie für ein Kind Unterhalt, das außerhalb der EU bzw. des EWR oder der Schweiz lebt, gilt der UHAB zwar nicht für Sie, aber Sie kön- nen die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wie das funktioniert, lesen Sie im Kapitel 9. Höhe des UHAB Der UHAB beträgt monatlich: ■■ Für 1 Kind: 29,20 Euro ■■ Für 2 Kinder: 73 Euro ■■ Für jedes weitere Kind: + 58,40 Euro

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