Steuer sparen 2019

25 www.arbeiterkammer.at Welche Sonderausgaben gibt es? Zahlungen an Empfänger ohne feste örtliche Einrichtung in Österreich und alle anderen Sonderausgaben müssen Sie selbst bei der ANV im Formular L 1 oder in der Beilage L 1d eintragen. Die Sonderausgaben sind grundsätzlich in 3 Kategorien unterteilt: Topf- Sonderausgaben sowie Sonderausgaben mit und ohne Höchstbetrag Topf-Sonderausgaben Als Topf-Sonderausgaben können Sie Folgendes abschreiben: ■■ Personenversicherungen: freiwillige Krankenversicherungen, Unfall- versicherungen, Pensionsversicherungen und Pflegeversicherungen ■■ Wohnraumschaffung: Ausgaben für den Bau eines Hauses oder eine neu errichtete Wohnung. Sie können die Kreditrückzahlung inklusive Zinsen oder die Bar-Finanzierung geltend machen ■■ Wohnraumsanierung: Ausgaben für bestimmte Arbeiten an einer bestehenden Wohnung bzw. einem Haus Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum 31. Dezember 2015 die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge- schlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben. Viertelung Die von Ihnen geltend gemachten Topf-Sonderausgaben wirken sich nur zu einem Viertel steuermindernd aus. Mindestbetrag Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Sonderausgaben haben oder nicht, bekommen Sie automatisch bei der Lohn- bzw. Gehaltsverrech- nung ein Pauschale in Höhe von 60 Euro pro Kalenderjahr berücksich- tigt. Aus diesem Betrag ergibt sich der Mindestbetrag, ab dem sich Topf-Sonderausgaben steuermindernd auswirken: 60 Euro x 4 (nur ein Viertel wirkt steuermindernd) = 240Euro

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