Steuer sparen 2019

27 www.arbeiterkammer.at Ihre Jahreseinkünfte ermitteln Sie, indem Sie vom Betrag unter Kennziffer 245 am Jahreslohnzettel (L 16) Ihre Werbungskosten abziehen. Siehe auch Glossar: Einkünfteermittlung Personenversicherungen Diese Versicherungen gelten als Topf-Sonderausgaben: ■■ Freiwillige Krankenversicherung ■■ Freiwillige Unfallversicherung, inklusive Insassenunfallversicherung ■■ Ablebensversicherung, auch die zur Absicherung eines Kredits ■■ Er- und Ablebensversicherung, wenn im Erlebensfall eine auf Le- bensdauer zahlbare Rente vereinbart wurde ■■ Rentenversicherung mit einer lebenslänglich zahlbarer Rente ■■ Freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse ■■ Freiwillige Pensionsversicherung ■■ Pensionskasse ■■ Freiwillige Höherversicherung in der gesetzl. Pensionsversicherung ■■ Bestimmte Pflegeversicherungen Voraussetzung bei allen diesen Versicherungen ist: Sie haben die Versi- cherung bei einem Unternehmen abgeschlossen, das seinen Sitz oder zumindest den Geschäftsbetrieb in Österreich hat. Versicherungsunter- nehmen mit Sitz in einem Staat, der Vertragsstaat des EWR ist, haben ebenso die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Österreich. Damit Sie die Personenversicherungen berücksichtigen kön- nen, müssen Sie bis zum 31. Dezember 2015 die Verträge abgeschlossen haben. Zahlen Sie die Versicherungsprämie auf einmal, überstei- gen Ihre Ausgaben möglicherweise den Höchstbetrag von 2.920 Euro. Um dennoch möglichst viel geltend zu machen, können Sie die Einmalprämie gleichmäßig auf 10 aufeinander folgende Jahre abschreiben. Dafür müssen Sie in der Beilage L 1d einfach jeweils ein Zehntel eintragen. Welche Sonderausgaben gibt es?

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