Steuer sparen 2019
29 www.arbeiterkammer.at Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zum 31. Dezember 2015 die Verträge, die der Zahlung zu Grunde liegen, abge- schlossen bzw. die Baumaßnahmen begonnen haben. Sie können den Kauf Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses nur dann als Topf-Sonderausgabe absetzen, wenn Sie die erste Besitzerin bzw. der erste Besitzer sind. Erwerben Sie den Wohnraum von einer Ersteigentümerin oder einem Ersteigentümer und Sie übernehmen auch deren oder des- sen Darlehen, dann können Sie die Kreditraten und Zinsen dafür geltend machen. Folgende Kosten werden bei der ANV anerkannt: ■■ 8-jährig gebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum, z. B. ein Finanzierungsbeitrag für eine Genossenschaftswohnung ■■ Ausgaben für den Bau von Wohnraum, z. B. Haus oder neu errichte- te Eigentumswohnung ■■ Raten und Zinsen für einen Wohnbaukredit ■■ Planungs- und Baukosten ■■ Kauf eines Baugrunds, wenn binnen 5 Jahren nach der Anschaffung mit dem Bau begonnen wird ■■ Anwalts- und Notarhonorare ■■ Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz ■■ Ausgaben für Zu- und Anbauten Kaufen Sie einen Rohbau, können Sie nur die Fertigstel- lungskosten absetzen. Die Ausgaben für den Grund und den Rohbau können nicht berücksichtigt werden. 8-jährig gebundene Beiträge zur Schaffung von Wohnraum Bei begünstigten Bauträgern wie Genossenschaften müssen Sie oft- mals einen Finanzierungsbeitrag leisten. Diese Zahlungen können Sie dann bei der ANV geltend machen, wenn diese mindestens für 8 Jahre gebunden sind. Die Frist beginnt jeweils mit dem Zeitpunkt Ihrer Überweisung zu laufen, egal ob Sie den Betrag auf einmal oder in Raten zahlen. Welche Sonderausgaben gibt es?
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