Steuer sparen 2019

31 www.arbeiterkammer.at ■■ Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Photovoltaikanlagen, Wär- merückgewinnungs- und Gesamtenergieanlagen ■■ Arbeiten an Außenwänden, obersten Geschoßdecken, Kellerdecken und Feuermauern, wenn dadurch der Wärmeschutz verbessert wird ■■ Bauliche Verminderung des Energieverlusts bzw. des -verbrauchs ■■ Umstellung auf Fernwärme ■■ Nachträglicher Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz, z. B. Wasser, Kanal, Strom ■■ Bau einer am Eigenheim angeschlossenen Bio-Kleinkläranlage Absetzbare Herstellungsaufwendungen: ■■ Zusammenlegung von Wohnungen ■■ Versetzen von Zwischenwänden, Fenstern und Türen ■■ Erstmaliger Einbau einer Zentralheizung ■■ Erstmaliger Einbau von Bädern und Toiletten ■■ Erstmaliger Einbau eines Aufzugs Auch die Raten und Zinsen für den Kredit, den Sie für diese Sanierungsmaßnahmen aufgenommen haben, können Sie bei der ANV als Topf-Sonderausgabe abschreiben. Nicht absetzbare Sanierungsmaßnahmen sind: ■■ Laufende Wartungsarbeiten ■■ Reparaturen, auch wenn sie nicht jährlich anfallen ■■ Neuer Bodenbelag ohne Austausch des Unterbodens ■■ Tapezieren und Ausmalen ■■ Austausch beschädigter Fensterscheiben, Türschnallen, Türschlösser ■■ Neubeschichtung von vorhandenen Türen ■■ Installation von Alarmanlagen wie Rauchmelder, Kameras, Sirenen, Bewegungsmelder Nachversteuerung von Topf-Sonderausgaben Das Absetzen von Personenversicherungen und von Ausgaben für das Schaffen von Wohnraum ist wie beschrieben an Voraussetzungen geknüpft. Erfüllen Ihre abgesetzte Versicherung bzw. Ihr Wohnraum diese Voraus- setzungen im Nachhinein nicht mehr, kommt es zu einer Nachversteu- erung: Dann müssen Sie 30 Prozent der damals abgesetzten und sich Welche Sonderausgaben gibt es?

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