Steuer sparen 2019

33 www.arbeiterkammer.at aufgrund der Beitragsordnung der Religionsgemeinschaft oder Kirche verpflichtet, den Beitrag zu leisten. Freiwillige Zahlungen gelten nicht als Kirchenbeitrag. Geldspenden an begünstigte Spendenempfänger Ihre Spenden werden dann automatisch berücksichtigt, wenn die betreffende Organisation in der Liste der begünstigten Spendenemp- fänger eingetragen ist. Diese Liste finden Sie auf www.bmf.gv.at unter dem Menüpunkt „Steuern“. Die Höhe des Betrags, der bei der ANV berücksichtigt werden kann, richtet sich nach Ihren Einkünften: Es sind 10 Prozent des Gesamtbe- trags Ihrer laufenden Einkünfte nach Verlustausgleich. Hat der Spenden- empfänger keine feste örtliche Einrichtung in Österreich, müssen Sie die Spenden selbst in der Beilage L 1d eintragen. Absetzbar sind z. B. Spenden für: ■■ Mildtätige Zwecke, die überwiegend in Österreich, der EU oder dem EWR verfolgt werden ■■ Entwicklungszusammenarbeit ■■ Hilfe in Katastrophenfällen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden ■■ Umwelt-, Natur- und Artenschutz ■■ Tierheime ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Bestimmte Forschungs- und Lehreinrichtungen ■■ Öffentlich-rechtliche Museen Sonderausgaben ohne Höchstbetrag Ohne Höchstbetrag und ohne Anrechnung auf das Sonderausgaben- pauschale können Sie Folgendes absetzen: ■■ Gesetzliche Pensionsversicherung: Beiträge zur freiwilligen Weiter- versicherung und Nachkauf von Schulzeiten ■■ Rentenzahlungen und dauernde Lasten ■■ Steuerberatungskosten Welche Sonderausgaben gibt es?

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