Steuer sparen 2019

35 www.arbeiterkammer.at ■■ Für Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner, wenn Sie nicht verheiratet sind, aber mindestens ein Kind, für das mehr als 6 Monate An- spruch auf Familienbeihilfe bestand, bei Ihnen im Haushalt lebt Sonderausgaben, die Sie absetzen können: ■■ Prämien für Personenversicherungen ■■ Freiwillige Weiterversicherungen und Nachkauf von Schulzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung ■■ Kosten für Wohnraumschaffung und -sanierung ■■ Kirchenbeiträge Wenn Sie Sonderausgaben für Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Part- ner und Kinder geltend machen, bleiben die Höchstbeträge trotzdem unverändert. Höchstbeträge bei den Sonderausgaben: ■■ Topf-Sonderausgaben: 2.920 Euro bzw. 5.840 Euro wenn der AVAB bzw. AEAB zusteht oder die Partnerin bzw. der Partner Einkünfte von weniger als 6.000 Euro im Kalenderjahr hat ■■ Kirchenbeiträge: 400 Euro Kirchenbeiträge, Beiträge für die gesetzliche Weiterversi- cherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung werden ab der ANV 2017 automatisch berücksichtigt. Wenn Sie diese Beiträ- ge für Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Partner geltend machen wollen, müssen Sie diese Zahlungen in der Beilage L 1d angeben. Einmalbeträge für die gesetzliche Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten können Sie auf An- trag auch auf 10 Jahre verteilt in der ANV geltend machen. Welche Sonderausgaben gibt es?

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