Steuer sparen 2019
40 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Hausbesorger (nicht Hausbetreuerin bzw. Hausbetreuer) tätig waren und das Dienstverhältnis seither nicht beendet haben ■■ 15 Prozent der Bemessungsgrundlage ■■ Höchstens 3.504 Euro jährlich Heimarbeiterinnen bzw. Heimarbeiter ■■ Personen, die dem Heimarbeitsgesetz unterliegen ■■ 10 Prozent der Bemessungsgrundlage ■■ Höchstens 2.628 Euro jährlich Journalistinnen bzw. Journalisten, Fernsehschaffende ■■ Journalistinnen bzw. Journalisten und Fernsehschaffende, die regel- mäßig auf dem Bildschirm zu sehen sind ■■ 7,5 Prozent der Bemessungsgrundlage ■■ Höchstens 3.942 Euro jährlich Musikerinnen bzw. Musiker, Artistinnen bzw. Artisten ■■ 5 Prozent der Bemessungsgrundlage ■■ Höchstens 2.628 Euro jährlich Vertreterinnen bzw. Vertreter ■■ 5 Prozent der Bemessungsgrundlage ■■ Höchstens 2.190 Euro jährlich Expatriates ■■ Personen, die während der letzten 10 Jahre keinen Wohnsitz in Ös- terreich hatten und im Auftrag eines ausländischen Unternehmens für ein österreichisches Unternehmen arbeiten ■■ Werbungskostenpauschale kann bereits bei der monatlichen Lohn- verrechnung berücksichtigt werden ■■ 20 Prozent der Bemessungsgrundlage ■■ Höchstens 10.000 Euro jährlich Nichtselbstständige Tagesmütter bzw. Tagesväter ■■ Pauschal 50 Prozent Ihrer Einkünfte aus dieser Tätigkeit (Einkünfte: Jahreslohnzettel KZ 245) ■■ Höchstens 400 Euro monatlich ■■ Einzutragen bei „Sonstige Werbungskosten“
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