Steuer sparen 2019
43 www.arbeiterkammer.at Was fällt unter das Werbungskostenpauschale? Arbeitsmittel, die für den Beruf benötigt werden Berufsbedingte Ausgaben, die höher sind, als das Ihnen zustehende Werbungskostenpauschale, können Sie bei Ihrer ANV angeben. Das sind z. B. Arbeitsgeräte, aber auch Kassenfehlbeträge, die Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ersetzen müssen. Welche Ausga- ben das im Einzelnen sind, lesen Sie auf den folgenden Seiten. In das ANV-Formular tragen Sie immer den Gesamtbetrag der Werbungkosten ein, nachdem Sie die Kostenersätze und steuerfreien Zuschüsse, die Sie erhalten, abgezogen haben. Arbeitskleidung Typische Berufsbekleidung und Arbeitsschutzkleidung können Sie von der Steuer absetzen. Kleidungsstücke wie Röcke, Hosen und Anzü- ge, die man üblicherweise auch privat tragen kann, lassen sich nicht geltend machen – auch dann nicht, wenn Sie sie tatsächlich nur bei der Arbeit tragen oder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber das von Ihnen verlangt. Absetzbare Arbeitsbekleidung: ■■ Arbeitsmäntel, Arbeitsoveralls ■■ Schutzhelme ■■ Sicherheitsschuhe ■■ Uniformen Auch die Reinigung der Arbeitskleidung ist abschreibbar. Aber nur, wenn die Reinigung außer Haus durchgeführt wird und Sie einen Beleg dafür haben (z. B. von einem Reinigungsbetrieb). Geräte und Materialien Darunter fallen Geräte und Materialien, die Sie vorwiegend für Ihre berufliche Tätigkeit brauchen, wie z. B.: ■■ Büromaterial ■■ Computer
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