Steuer sparen 2019

44 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice ■■ Musikinstrumente für Musikerinnen bzw. Musiker ■■ Messerset für Köchinnen bzw. Köche ■■ Taschenrechner ■■ Werkzeuge Absetzung für Abnutzung (AfA) Kostet das Arbeitsmittel nicht mehr als 400 Euro, können Sie den Betrag auf einmal in dem Kalenderjahr geltend machen, in dem Sie das Gerät gekauft haben. Ist der Artikel teurer, können Sie die Anschaf- fungskosten nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg absetzen. Haben Sie sich ein Arbeitsgerät für mehr als 400 Euro nach dem 30. Juni gekauft, können Sie im ersten und im letzten Jahr nur die halbe AfA absetzen. Computer Ihren neuen Computer, bestehend aus Rechner, Tastatur und Bild- schirm, bzw. Ihren neuen Laptop, können Sie dann als Arbeitsmittel absetzen, wenn Sie ihn beruflich verwenden. Beträgt der Kaufpreis mehr als 400 Euro, dann ist er über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren verteilt abzuschreiben (siehe Absetzung für Abnutzung). Dabei müssen Sie 40 Prozent des Anschaffungspreises für die private Nutzung abziehen. Möchten Sie einen geringeren privaten Anteil be- rücksichtigt haben, müssen Sie die geringere private Nutzung nach- weisen bzw. glaubhaft machen. Zum Beispiel, weil Sie ein 2. Gerät für den privaten Gebrauch haben. Zusätzlich zum Computer können Sie auch damit zusammenhängende Ausgaben geltend machen, wie: ■■ Maus ■■ Notwendige Software ■■ CDs, DVDs, Handbücher ■■ Drucker, Scanner ■■ Papier

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