Steuer sparen 2019
49 www.arbeiterkammer.at Kurse zum Erwerb kaufmännischer oder bürotechnischer Grundfähigkeiten können Sie immer absetzen, z. B.: Buchhal- tung, EDV-Einstiegskurse, europäischer Computerführerschein Führerschein Gibt es einen direkten Bezug zu Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit, können Sie auch die Kosten für den Führerschein absetzen. Absetz bare Führerscheine sind: ■■ Lkw ■■ Lkw mit Anhänger ■■ Autobus Die Kosten für einen Pkw- oder Motorrad-Führerschein können Sie in keinem Fall geltend machen. Auch dann nicht, wenn Sie den Führerschein für Ihre Arbeit brauchen. Sprachkurs Ein Sprachkurs zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen wird Ihnen dann als Aus- oder Fortbildung anerkannt, wenn Sie die Sprachkenntnis- se für Ihren ausgeübten oder verwandten Beruf benötigen: z. B. als Ser- vicekraft, im Sekretariat, im Verkauf oder als Telefonistin bzw. Telefonist. Besuchen Sie einen Sprachkurs im Ausland, können Sie die reinen Kurskosten immer abschreiben, wenn die Sprachkenntnisse beruflich notwendig sind. Das gilt auch, wenn nur allgemeine Sprachkenntnisse vermittelt werden. Die Reise- und Aufenthaltskosten können Sie jedoch nur dann ab- schreiben, wenn ein nahezu ausschließlich beruflicher Bezug besteht: ■■ Die Planung und Durchführung der Reise folgt einer lehrplan mäßigen Organisation ■■ Der Programminhalt ist auf Personen einer bestimmten Berufs gruppe zugeschnitten ■■ Sprachkenntnisse werden beruflich verwendet ■■ Das Programm bietet nicht mehr Freizeit als bei einer laufenden Vollzeit-Berufstätigkeit Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?
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