Steuer sparen 2019
50 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Umschulung Das Kennzeichen einer Umschulung ist, dass sie Ihnen den Einstieg in einen neuen Beruf ermöglicht, der sich inhaltlich von Ihrem bisherigen Beruf unterscheidet: z. B. eine Elektrikerin, die sich zur Buchhalterin umschulen lässt, oder ein Schlosser, der Krankenpfleger wird. Es muss sich daher um eine umfassende Bildungsmaßnahme handeln. Einzelne Kurse oder Module können Sie daher nicht bei der ANV absetzen. Damit Sie die Umschulungskosten abschreiben können, müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie nach der Umschulung in dem neuen Beruf tatsächlich arbeiten werden. Reines Interesse genügt nicht für eine Ab- schreibung. Finden Sie jedoch nach der Umschulung keine Arbeit in dem neuen Beruf, können Sie die Kosten dennoch geltend machen. Folgende Kosten können Sie geltend machen Wenn Sie eine steuerlich anerkannte Fort- bzw. Ausbildung oder Um- schulung gemacht haben, dann können Sie folgende Ausgaben bei Ihrer ANV geltend machen: ■■ Kursgebühr ■■ Studiengebühr ■■ Ausgaben für Kursunterlagen, Skripten, Fachliteratur ■■ Anteilige PC- und Internetkosten ■■ Fahrtkosten (Kilometergeld, Fahrscheine) ■■ Taggelder ■■ Kosten für auswärtige Übernachtungen oder Nächtigungsgelder Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Sie müssen am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses Aus- und Fortbildungs- kosten an Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber zurückzahlen? Diese Ausgaben können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen, sofern Sie nicht bereits in der Lohnverrechnung steuermin- dernd berücksichtigt wurden.
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