Steuer sparen 2019
51 www.arbeiterkammer.at Dienstreisen Ist eine Reise beruflich veranlasst, können Sie die Reisekosten bei der ANV abschreiben. Beruflich veranlasst ist eine Reise dann, wenn entweder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen den Auftrag dazu gegeben hat oder Sie auf Eigeninitiative z. B. zu einer beruflichen Fortbildung fahren. Absetzbare Reisekosten bestehen aus 3 Kategorien: 1 Fahrtkosten: Kilometergeld, Bahn-, Flugticket, Taxi 2 Nächtigungskosten 3 Taggelder zur Abdeckung des Verpflegungsmehraufwandes Bezahlt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber einen Kostenersatz für Ihre Dienstreise, schmälert dieser Betrag Ihre absetzbaren Werbungskosten. Sie können dann nur noch die Differenz zwischen dem Kostenersatz und dem steuerfreien Betrag für Kilometergeld, Taggeld und Nächti- gungskosten bei der ANV geltend machen. Die folgenden Beträge können Sie von der Steuer absetzen. Was Ihnen die Arbeitgeberseite zahlen muss, wird nicht durch das Steuer-, sondern durch das Arbeitsrecht geregelt. Kilometergeld Machen Sie mit Ihrem privaten Fahrzeug eine berufliche Reise, dann können Sie für die Fahrtkosten das Kilometergeld geltend machen. Dafür benötigen Sie ein Fahrtenbuch. Mindestangaben im Fahrtenbuch: ■■ Das benutzte Fahrzeug ■■ Datum der Reise ■■ Reisedauer mit Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt (Uhrzeit) ■■ Anzahl gefahrener Kilometer mit Anfangs- und Endkilometerstand ■■ Ausgangs- und Zielpunkt der Reise und der Reiseweg Was fällt unter das Werbungskostenpauschale?
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