Steuer sparen 2019
58 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice ■■ Fremdenrechtliche Bestimmungen machen einen Familiennachzug nicht möglich Trifft einer dieser Gründe auf Sie zu? Dann können Sie Ihre Kosten für die doppelte Haushaltsführung und für die Familienheimfahrten dauer- haft von der Steuer absetzen. Trifft bei Ihnen kein Grund zu, der die Verlegung des Familienwohnsit- zes an den Beschäftigungsort unzumutbar macht? Dann können Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz und die Familien- heimfahrten vorübergehend geltend machen. Sind Sie verheiratet, leben in einer Lebensgemeinschaft oder einge- tragenen Partnerschaft, sind die Ausgaben für einen Zeitraum von 2 Kalenderjahren abschreibbar. Sind Sie alleinstehend, werden Ihnen diese Kosten 6 Monate anerkannt. Absetzbare Kosten bei einer doppelten Haushaltsführung: ■■ Miete, inklusive Betriebskosten, Strom, Gas usw. für eine zweckent- sprechende Zweitwohnung mit rund 55 Quadratmetern ■■ Erforderliche Einrichtungsgegenstände für Ihre Zweitwohnung: Da- für können Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend machen ■■ Vorübergehende Kosten eines Hotelzimmers bis maximal 2.200 Euro monatlich ■■ Kaufen Sie sich eine Wohnung am Arbeitsort, können Sie die Abset- zung für Abnutzung (AfA) von 1,5 Prozent jährlich geltend machen. Das geht jedoch nur, wenn der Kauf vorwiegend aus beruflichen Gründen erfolgte Familienheimfahrten Für den Zeitraum, für den Sie die Kosten der doppelten Haushalts- führung abschreiben können, können Sie auch die Kosten für Famili- enheimfahrten geltend machen. Wie viele Familienheimfahrten Ihnen anerkannt werden, hängt von Ihrem Familienstand ab: ■■ Verheiratete, in einer Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Part- nerschaft Lebende: eine Heimfahrt pro Woche ■■ Alleinstehende: eine Heimfahrt pro Monat
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