Steuer sparen 2019

60 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Erfüllen Sie zwar die Voraussetzungen für eine doppelte Haushalts- führung, fahren aber an mindestens 4 Tagen im Monat zu Ihrem Fa- milienwohnsitz zurück, können Sie statt der Familienheimfahrten das Pendlerpauschale über 60 Kilometer geltend machen. Die Bestimmun- gen zum Pendlerpauschale finden Sie im Kapitel 6. Sie machen das Pendlerpauschale statt der Familienheimfahrten geltend? Und die Entfernung zwischen Ihrem Beschäftigungsort und Ihrem Familienwohnsitz ist weiter als 120 Kilometer? Dann können Sie für die Strecke, die über 120 Kilometer hinausgeht, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen – zusätzlich zum Pendlerpauschale (be- grenzt mit dem höchsten Pendlerpauschale). Allfällige Übernachtungskosten für die Tage, an denen Sie nicht zum Familienwohnsitz nach Hause fahren, können Sie zusätzlich absetzen. Pendlerpauschale, tatsächliche Fahrtkosten ab 120 Kilome- ter und gelegentliche Übernachtungen: Zusammengerech- net dürfen diese Kosten nicht höher sein als die Kosten für eine zweckentsprechende Zweitwohnung und die mit dem Pendlerpauschale begrenzten Familienheimfahrten. Umzugskosten Müssen Sie aus beruflichem Anlass übersiedeln, können Sie die Umzugskosten bei der ANV geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ohne Übersiedelung einen unzumutbar langen Arbeitsweg hätten. Außerdem müssen Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgeben. Was gilt als beruflicher Anlass für eine Übersiedelung? ■■ Antritt einer neuen Stelle an einem weit entfernten Arbeitsort – auch dann, wenn Sie dafür aus dem Ausland nach Österreich übersiedeln ■■ Wechsel der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers an einen entfern- ten Arbeitsort ■■ Dauerhafte Versetzung durch Ihre aktuelle Arbeitgeberin bzw. Ihren aktuellen Arbeitgeber an einen neuen, entfernten Arbeitsort ■■ Wegzug von den Eltern als Berufsanfängerin bzw. Berufsanfänger für Ihren ersten Job an einen entfernten Arbeitsort

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