Steuer sparen 2019
63 www.arbeiterkammer.at Was fällt nicht unter das Werbungskostenpauschale? Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro Ihre Fahrtkosten für den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrem Arbeitsplatz werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag von 400 Euro pro Jahr abgegolten. Dieser Absetzbetrag wird Ihnen automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie zusätzlich das kleine oder große Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der ANV geltend machen. Welche Voraussetzungen das sind, lesen Sie im Folgenden. Die Pendlerpauschale wird als Freibetrag berücksichtigt. Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag. Ihre tatsächlichen Fahrtkosten für den Arbeitsweg können Sie nicht absetzen. Haben Sie ein Firmenfahrzeug, das Sie auch privat nutzen können, steht Ihnen weder das Pendlerpauschale noch der Pendlereuro zu. Der Pendlerrechner Um Ihr Pendlerpauschale zu berechnen, müssen Sie seit der ANV 2014 den Online-Pendlerrechner verwenden: www.bmf.gv.at/pendlerrechner Geben Sie dafür einen repräsentativen Tag mit Ihren normalen Arbeits- zeiten ein. Bei gleitender Arbeitszeit wählen Sie die Anfangs- und End- zeit bitte so, wie sie für die meisten Tage im Kalenderjahr typisch sind. Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auf: www.bmf.gv.at/ services/berechnungsprogramme/fragen-pendlerrechner.html Sie wohnen im Ausland oder Ihr Arbeitsplatz ist im Ausland (z.B. als Grenz- gängerin oder Grenzgänger)? Oder der Pendlerrechner liefert dauerhaft kein Ergebnis? Dann können Sie den Pendlerrechner nicht verwenden. Sie können das Pendlerpauschale mit dem Formular L33 selbst berechnen.
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