Steuer sparen 2019

67 www.arbeiterkammer.at ■■ Das volle Pendlerpauschale und der volle Pendlereuro: wenn Sie an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat die Strecke von der Woh- nung zum Arbeitsplatz zurücklegen ■■ 2/3 des Pendlerpauschales und des Pendlereuros: wenn Sie zwischen 8 und 10 Tagen im Kalendermonat die Voraussetzungen erfüllen ■■ 1/3 des Pendlerpauschales und des Pendlereuros: wenn Sie an mindestens 4 und höchstens 7 Tagen im Kalendermonat die Vor- aussetzungen erfüllen Andreas Arbeitsam ist in Wien angestellt und wohnt in Mödling. Seinen Arbeitsweg von 24 Kilometern legt er mit der Bahn und zu Fuß zurück. Ihm stehen also das kleine Pendlerpauschale und der Pendlereuro zu. Er fährt 8 Mal im Monat von seiner Wohnung zur Arbeit und hat somit Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales und des Pendler­ euros. Berechnung des jährlichen Pendlerpauschales: € 696 : 3 x 2 = € 464 Berechnung des jährlichen Pendlereuros: € 2 x 24 Kilometer = € 48 : 3 x 2 = € 32 Werkverkehr und Jobticket Das Pendlerpauschale steht Ihnen nicht zu, wenn Sie ■■ an den überwiegenden Arbeitstagen im Werkverkehr zu Ihrer Ar- beitsstelle gelangen (z. B. mit Firmenbussen) ■■ oder von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber ein kostenloses Jobticket bekommen. Müssen Sie dafür aber einen Kostenersatz zahlen, können Sie diese Ausgaben als sonstige Werbungskosten geltend machen. Allerdings nur bis zur Höhe des Pendlerpauschales, auf das Sie ohne Werk- verkehr bzw. Jobticket Anspruch hätten. Ein Pendlereuro steht aber trotzdem nicht zu. Was fällt nicht unter das Werbungskostenpauschale?

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