Steuer sparen 2019
74 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice So ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage Steuerpflichtige Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 245) + sonstige Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 220) – SV-Beiträge der sonstigen Bezüge (Jahreslohnzettel Kennzahl 225) – Werbungskosten (mindestens das Werbungskostenpauschale von € 132) – Sonderausgaben (mindestens das Sonderausgabenpauschale von € 60) – außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt – Kinderfreibetrag, Freibetrag für Opferausweis-Inhaberinnen bzw. -Inhaber = Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt Die Höhe des Selbstbehalts Bemessungsgrundlage (Jahreseinkommen) Selbstbehalt höchstens € 7.300,00 6 % mehr als € 7.300,00 bis € 14.600,00 8 % mehr als € 14.600,00 bis € 36.400,00 10 % mehr als € 36.400,00 12 % Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen niedrigeren Selbstbehalt berücksichtigt. Jeder der folgenden Punkte reduziert Ihren Selbstbehalt um je ein Prozent: ■■ Jedes Kind, für das Sie oder Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. Ihr -Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben ■■ Jedes Kind, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr An- spruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) haben ■■ Ihnen steht der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) oder der Allein- erzieherabsetzbetrag (AEAB) zu ■■ Sie haben zwar keinen Anspruch auf den AVAB, sind aber mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder in eingetragener Part- nerschaft und Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Partner erzielt weniger als 6.000 Euro Einkünfte im Kalenderjahr. Die Einkommensgrenze für die (Ehe-)Partnerin bzw. den Partner errechnet sich wie beim AVAB (vergleiche Kapitel 2)
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=