Steuer sparen 2019
84 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice Elektrogeräten, Heimtextilien, Geschirr, Lampen oder Kleidung (2.000 Euro pro Person). Bei einem Pkw gilt nur der Wert des Autos zum Zeitpunkt des Schadens. Für einen Zweitwohnsitz sind diese Kosten nicht absetzbar ■■ Mietkosten für ein Überbrückungsquartier Für alle Kosten, die Sie geltend machen, brauchen Sie eine Rechnung als Nachweis. Haben Sie Subventionen, Spen- den oder eine Erstattung von einer Versicherung bekom- men, müssen Sie diese Beträge von Ihren tatsächlichen Ausgaben abziehen. Nicht absetzbare Kosten Folgendes können Sie nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen: ■■ Foto- und Filmausrüstung ■■ Sammlungen, z. B. von Briefmarken oder Schallplatten ■■ Luxusgegenstände ■■ Sportgeräte ■■ Swimmingpool oder Gartenteich ■■ Gartengestaltung, Gartengeräte, Garten- bzw. Werkzeughütte ■■ Neubau des Zweitwohnsitzes Behinderung ab 25 Prozent und Diätverpflegung Ab einem Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent werden Sie steuerlich durch pauschale Freibeträge entlastet. Auch für Ihren Mehr- aufwand wegen einer notwendigen Diätverpflegung gibt es Freibeträ- ge. Mehr dazu lesen Sie am Ende dieses Unterkapitels. Anstelle des pauschalen Freibetrags können Sie aber auch Ihre tat- sächlichen Ausgaben absetzen. Das können z. B. Kosten für not wendiges Pflegepersonal oder spezielle Hygieneartikel sein.
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