Steuer sparen 2019

86 www.arbeiterkammer.at AK Infoservice amtliche Bescheinigung ausgestellt wurde. Ist dort vermerkt, dass Ihre Erwerbsminderung schon länger besteht, können Sie den Freibetrag rückwirkend bei Ihrer ANV berücksichtigen lassen. Wenn Sie Pflegegeld bezogen haben, steht Ihnen der pauschale Freibetrag nicht zu. Sie können aber Ihre tat- sächlichen Kosten der Behinderung geltend machen. Hier wird das Pflegegeld aber gegengerechnet. Außerdem kön- nen Sie Ihre Kosten für Hilfsmittel und Heilbehandlungen absetzen. Bei diesen Aufwendungen kommt es zu keiner Kürzung durch das Pflegegeld. Die Höhe Grad der Behinderung Freibetrag pro Kalenderjahr 25–34 % € 75,00 35–44 % € 99,00 45–54 % € 243,00 55–64 % € 294,00 65–74 % € 363,00 75–84 % € 435,00 85–94 % € 507,00 ab 95 % € 726,00 Ausgaben für Hilfsmittel Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel, Vorrichtungen und Gegen- stände, die eine körperliche Beeinträchtigung ausgleichen: Die Kosten dafür können Sie zusätzlich zum Freibetrag absetzen – ohne Gegen- rechnung mit dem Pflegegeld. Zu den Hilfsmitteln zählen: ■■ Rollstühle, Rollatoren, Krücken ■■ Prothesen ■■ Kfz-Adaptionen wie eine Hebebühne oder eine Rollstuhlrampe ■■ Wohnungsumbauten, z. B. Umbau zu einem barrierefreien Bad ■■ Sehbehelfe, Blindenhilfsmittel, Hörgeräte

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=