Steuer sparen 2019
87 www.arbeiterkammer.at Kosten der Heilbehandlung Fallen wegen Ihrer Behinderung Behandlungs- bzw. Krankheitskosten an, dann können Sie diese zusätzlich zum Freibetrag geltend machen. Dazu gehören: ■■ Arzthonorare ■■ Spitalskosten ■■ Kurkosten, wenn die Kur ärztlich verordnet wurde ■■ Ausgaben für Medikamente ■■ Fahrtkosten zur Behandlung (Taxi, Kilometergeld, Krankentransport) Krankheitskosten, die nicht in Verbindung mit Ihrer Behin- derung anfallen, gelten als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt. Bitte lesen Sie dazu das Kapitel 8. Gehbehinderung Haben Sie eine Körperbehinderung von mindestens 50 Prozent, kön- nen Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 190 Euro pro Monat für den Mehraufwand Ihres Kraftfahrzeuges geltend machen. Dafür müssen die folgenden 2 Voraussetzungen erfüllt sein: 1 Die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ist unzumutbar 2 Das Kraftfahrzeug ist auf Sie zugelassen Als gehbehindert gelten auch blinde und schwerstsehbehin- derte Menschen, die eine Blindenzulage oder Pflegegeld ab Stufe 3 beziehen. Ist das Auto nicht auf Sie persönlich zugelassen, sondern auf ein Familienmitglied, können Sie nur Fahrten in Zusam- menhang mit Ihrer Heilbehandlung geltend machen. Das sind z. B. Wege zum Arzt oder ins Spital. Sie können dabei das amtliche Kilometergeld ansetzen. Wie hoch die Sätze dafür sind, lesen Sie unter „Dienstreisen“ im Kapitel 5. Nachweis der Gehbehinderung Für den Nachweis Ihrer Gehbehinderung haben Sie 3 Möglichkeiten: Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
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